Die Patientenverfügung
Es kann passieren, daß es Ihnen wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr möglich ist, Ihre Wünsche zu äußern. Für diesen Fall, in dem Sie nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können, ist es möglich, im Voraus Festlegungen zu treffen. Dies ist notwendig, damit Ärzte, Betreuer und Gerichte in Ihrem Sinne entscheiden können, wenn Sie z. B. durch andauernde Bewußtlosigkeit Ihren Willen nicht mehr äußern können. Solche Festlegungen nennt man Patientenverfügungen. Sie können mit einer solchen Patientenverfügung bestimmen, wie und auf welche Weise Sie unter diesen Umständen medizinisch betreut werden wollen. Vor allem ist es aber nur auf diesem Wege möglich zu erreichen, daß bei einer aussichtslosen Behandlungsperspektive die Behandlung eingestellt und das Sterben ermöglicht wird. Der dargelegte Wille in einer Patientenverfügung kann jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn die Patientenverfügung rechtlich einwandfrei abgefaßt wurde. Nur wenn ein Gericht nach der Prüfung einer entsprechenden Patientenverfügung zu dem Ergebnis kommt, daß diese wirksam verfaßt wurde, dürfen die behandelnden Ärzte dem Willen aus der Patientenverfügung nachkommen.
02826 Görlitz

Rechtsschutzversicherung
Die Versicherung ist nur verpflichtet, in solchen Angelegenheiten Rechtsschutz zu gewähren, für die der Versicherungsnehmer eine Versicherung ausdrücklich abgeschlossen hat. Das Problem dabei ist, daß der einzelne oft nicht genau weiß, für welchen „Rechtsfall“ er letztlich versichert ist.
Da niemand vorher wissen kann, für welchen besonderen Rechtsstreit er sich in der Zukunft absichern muß, bieten die Versicherungen Rechtsschutz für umfassende Rechtsgebiete. Was alles zu diesen Gebieten zählt, ist aus den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) zu entnehmen. Der Laie ist aber meist überfordert, den Umfang dieses Versicherungsschutzes allein zu ermitteln. Hier hilft nur, von dem Versicherungsvertreter genaueste Auskunft über den Leistungsumfang zu verlangen. Ist diese unbefriedigend, sollte man dies nicht hinnehmen.
So mag es viele überraschen, daß beispielsweise beim Abschluß einer „Familien-Rechtsschutzversicherung“ keine besondere Deckung der Kosten im Bereich Familien- und Erbrecht durch die Versicherung gewährt wird – gerade auf diesen Gebieten ist der Versicherungsschutz sogar stark eingeschränkt. Vielmehr werden durch diese Versicherung nur zusätzlich auch die Familienmitglieder in den ansonsten versicherten Rechtsgebieten mitversichert.
Droht bereits eine gerichtliche Auseinandersetzung, liegt die Versuchung nahe, noch schnell eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Dies kann nicht funktionieren, da meist nur Versicherungsfälle versichert sind, die nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsabschluß eingetreten sind.
Fazit: Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sollte genau überlegt werden, für welchen Lebensbereich Sie Rechtsschutz erlangen wollen.
Bedenken Sie, Anwalts Liebling sind Sie nur mit einer Rechtsschutzversicherung, die überhaupt für Ihren Rechtsstreit eintritt, egal welchen Namen die Versicherung trägt.
Verkehrsrecht
Folgende besondere Verkehrsbestimmungen sollte man in Polen beachten:
Ein Licht-Grünpfeil nach rechts neben der Ampel (Rechtsabbiegerpfeil) bedeutet, daß vor dem Abbiegen angehalten werden muß. Selbstverständlich muß beim Abbiegen darauf geachtet werden, daß andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Die Promillegrenze liegt bei 0,2 ‰, bei höheren Werten sind Geldstrafen ab 145 € fällig oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Das Fahrzeug muß auch am Tage mit eingeschalteter Beleuchtung betrieben werden. Das Benutzen von Mobiltelefonen ist dem Fahrzeugführer bei der Fahrt untersagt und mit einem Bußgeld von 50 € belegt. Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h. Wer zu schnell ist, muß mit einer Geldbuße ab 125 € rechnen. Bei geringfügigen Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort und Stelle ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängen. Ein solches muß sofort und in Zloty gezahlt werden.
Erbrecht
Wenn man auch nach dem Tod Einfluß auf die Zukunft haben will, muß man sich über das geltende Erbrecht informieren. So kann man wirksam bestimmen, wie die Erben über das Erbe verfügen sollen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten der Testamentserrichtung als auch die Möglichkeit eines Erbvertrages. Ebenfalls kann mit einem Vermächtnis über einzelne Erbgegenstände gesondert verfügt werden. Zur richtigen Herangehensweise sollte man sich von einem Anwalt oder Notar beraten lassen. Wird keine individuelle Regelung getroffen, gelten die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge. Diese Regelungen sind auch zu beachten, wenn man den Erbteil gesetzlicher Erben ganz oder zum Teil vermindern will.